Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Arbeitsgruppe «UNO-Behindertenrechtskonvention» eingesetzt

Der Regierungsrat hat die Arbeitsgruppe «UNO-Behindertenrechtskonvention» eingesetzt mit dem Auftrag, einen Grundlagenbericht zum Stand, zu allfälligen Defiziten und möglichen Konsequenzen sowie der Art einer Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton Thurgau zu erarbeiten. Ebenfalls Teil des Berichts sind Empfehlungen über das weitere Vorgehen. Zudem wird die Arbeitsgruppe beauftragt, im zweiten Halbjahr 2022 eine initiale Tagung zur Behindertenrechtskonvention im Kanton Thurgau mit den relevanten Anspruchsgruppen und Akteuren durchzuführen. Die Arbeitsgruppe ist interdisziplinär zusammengesetzt und besteht aus verwaltungsinternen und -externen Mitgliedern.