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Der Standort eines geologischen Tiefenlagers muss sicher sein

Der Regierungsrat fordert erneut, dass das Verfahren bei der Suche nach einem Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle sicherheitsgerichtet, nachvollziehbar und transparent geführt wird. Ausserdem schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Energie, dass bei der Festlegung der Oberflächeninfrastrukturanlagen auch auf den Grundwasserschutz geachtet werden müsse.

Das Ziel von Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager ist die raumplanerische Festlegung des geologischen Standortgebiets und der Areale für Oberflächeninfrastrukturen für ein oder zwei geologische Tiefenlager in der Schweiz. In Frage kommen noch drei Regionen, namentlich Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Bundesamt für Energie schreibt, hat der Kanton Thurgau schon in früheren Stellungnahmen wiederholt betont, dass es bei diesem auf sehr lange Zeiträume ausgerichteten Projekt zwingend ist, dass das Verfahren sicherheitsgerichtet, nachvollziehbar und transparent geführt wird. Dabei seien die einzelnen Projektschritte und die resultierenden Ergebnisse immer wieder kritisch zu hinterfragen und sich daraus ergebende Anpassungen konsequent umzusetzen. Daraus folge auch, dass sachliche Argumente Vorrang gegenüber politischen Haltungen haben müssen. Für den Thurgauer Regierungsrat ist es daher unabdingbar, dass am Schluss der beste, das heisst der sicherste Standort für ein geologisches Tiefenlager gewählt werde.

Weiter schreibt der Regierungsrat, dass auch der Grundwasserschutz ein wichtiges Thema sei. Deshalb fordert er, dass bei der Konkretisierung der Platzierung der Oberflächeninfrastruktur sowohl in Bezug auf die Lage als auch auf die Ausgestaltung auf die Bedürfnisse der Standortkantone bezüglich Schutz von Grundwasservorkommen einzugehen sei.

Vernehmlassung_oberflaechenifrastruktur.pdf [pdf, 139 KB]