Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Regierungsrat will Bevölkerung und Wirtschaft schützen

Die Zahl der Coronafälle hat in den vergangenen Wochen auch im Kanton Thurgau exponentiell zugenommen. Deshalb hat der Regierungsrat gestern an einer weiteren ausserordentlichen Sitzung beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen. Künftig besteht unter anderem eine Masken- und Meldepflicht für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen. Auch in Steh- und Tanzbereichen in Bar- und Clubbetrieben gilt ab dem 23. Oktober vorerst bis zum 31. Dezember 2020 eine Maskenpflicht. Der Thurgauer Regierungsrat appelliert dringend auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Ein erneuter Lockdown ist mit allen Mitteln zu verhindern.

Seit dem 1. Oktober 2020 steigt die Anzahl neu mit Covid-19 infizierter Personen im Kanton Thurgau signifikant. Während sich in der letzten Septemberwoche täglich durchschnittlich 3,6 Personen angesteckt hatten, lag die durchschnittliche Anzahl an täglichen Neuinfektionen in der ersten Oktoberwoche bei 8,1 und in der zweiten Oktoberwoche bei 20,7, in den vergangenen sieben Tagen gar bei 26,9 – Tendenz steigend. Im Oktober entspricht dies somit jeweils einer Zunahme im Vergleich zur Vorwoche von 128 beziehungsweise 154 Prozent. «Wenn wir jetzt nicht rechtzeitig Massnahmen beschliessen, drohen die Spitalkapazitäten in wenigen Wochen zu überlasten. Bis die Massnahmen Wirkung zeigen, geht es zwei bis drei Wochen. Daher wird ab Montag der Zivilschutz auch das Contact Tracing unterstützen», sagte Regierungsrat Urs Martin an einer Medienkonferenz. 

Aufgrund dieser Entwicklung hat der Regierungsrat gestern an einer weiteren ausserordentlichen Sitzung gestützt auf das Epidemiengesetz zusätzliche Massnahmen beschlossen. Aufgrund der Erkenntnis, dass ein erheblicher Teil der Ansteckungen auf private und öffentliche Veranstaltungen sowie auf Bar- und Clubbesuche entfällt, ordnet der Regierungsrat zielgerichtete, verhältnismässige Verschärfungen der bundesrechtlichen Vorgaben an, um die Ansteckungsrate zu verringern. Mit diesen Massnahmen soll gewährleistet werden, dass öffentliche und private Veranstaltungen in dem vom Bund vorgesehenen Rahmen stattfinden können und der Betrieb von Bars und Clubs weiterhin möglich ist, aber das Ansteckungsrisiko erheblich minimiert wird. 

Die neuen Massnahmen im Kanton Thurgau

  • Für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 bis 1 000 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Meldung der Veranstaltung durch den Organisator bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter www.tg.ch/coronavirus eingeführt. Bereits deklarierte Veranstaltungen müssen nicht erneut gemeldet werden.
  • Für Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Erstellung, Einreichung und Umsetzung eines Schutzkonzepts (öffentliche Veranstaltungen) bzw. einer Deklaration (private Veranstaltungen) eingeführt. Auf der Webseite des Kantons werden in den nächsten Tagen die entsprechenden Online-Meldeformulare sowie ein Merkblatt aufgeschaltet.
  • Für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten in elektronischer Form eingeführt.
  • Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen, die ab dem 23. Oktober 2020 stattfinden, wird befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske eingeführt.
  • In Steh- und Tanzbereichen von Bar- und Clubbetrieben gilt ab dem 23. Oktober 2020 befristet bis am 31. Dezember 2020 die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Sitzbereichen gestattet.

Jede und jeder muss eigenverantwortlich handeln

«Wir sind uns bewusst, dass diese Massnahmen mühsam und einschneidend sind. Aber sie sind aufgrund der aktuellen Entwicklung nötig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Denn das oberste Ziel des Regierungsrates ist es, die Bevölkerung zu schützen und einen erneuten Lockdown der Wirtschaft zu verhindern», sagte Regierungspräsident Walter Schönholzer an der Medienkonferenz. Dazu sei aber zwingend nötig, dass die Bevölkerung ihren Teil beitrage: «Der Regierungsrat kann die Leitplanken setzen, in der Pflicht ist aber auch jede und jeder einzelne mit eigenverantwortlichem Handeln und dies gilt ganz besonders auch im privaten Bereich.»