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Energieverordnung wird an neue Gegebenheiten angepasst

Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderung zum Gesetz über die Energienutzung genehmigt. Der Grosse Rat hat eine Gesetzesänderung im Dezember 2019 beschlossen. Die Verordnung orientiert sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) und wurde an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst.

Aufgrund neuer energiepolitischer Zielsetzungen, des technischen Fortschritts, der Änderungen der Baufachnormen sowie der Anpassungen des Energierechts des Bundes wurde 2014 eine Überarbeitung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) nötig. Am 18. Dezember 2019 beschloss der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über die Energienutzung, mit der die MuKEn 2014 auf kantonaler Gesetzesstufe umgesetzt werden. Die Referendumsfrist endete unbenutzt am 30. März 2020. Das Gesetz soll auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt werden.

Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen des Energiegesetzes lehnen inhaltlich an die Bestimmungen der MuKEn an. Mit der Gesetzesrevision erfolgen nebst der Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auch Massnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes sowie die Einführung eines administrativ vereinfachten Anforderungsprofils bei Neubauten (TG-Light). So eröffnet sich den Planern und Bauherren die Möglichkeit, nebst dem Minergie- oder dem Einzelbauteil/System-Nachweis die Anforderungen auch über das schlanke Thurgauer Anforderungsprofil TG-Light nachzuweisen. Bei den Effizienzmassnahmen im Gebäudebestand handelt es sich insbesondere um den Ersatz zentraler Elektroheizungen und Elektroboiler innert 15 Jahren sowie dem Anteil erneuerbarer Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers. Die neuen Regelungen sind so formuliert, dass sie die Eigenverantwortung und die Anreizmechanismen stärken und dem technischen Fortschritt Rechnung tragen.

In der Botschaft des Regierungsrates zur Gesetzesänderung, im Vernehmlassungsverfahren und in den parlamentarischen Beratungen über die Gesetzesanpassung wurde stets darauf hingewiesen, dass die Details in der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung geregelt und inhaltlich weitgehend den MuKEn entsprechen werden. Einige der neuen, in den MuKEn empfohlenen Bestimmungen, wie insbesondere diejenigen betreffend den gewichteten Energiebedarf bei Neubauten sowie der Höhe der Eigenstromproduktion, finden erst durch die jetzige Verordnungsrevision Eingang ins kantonale Recht.

Die Anpassungen des Energierechts erfordern auch eine Anpassung der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe.