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Für ein neues Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten

Eine neue Tabakgesetzgebung drängt sich dringend auf, schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Gemeint ist ein neues Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. In diesem Bereich herrschten seit längerem Unklarheiten im Vollzug, so die Ansicht des Regierungsrates.

Der Vorentwurf des Gesetzes regelt die Anforderungen an Tabakprodukte und nikotinhaltige elektronische Zigaretten, um den Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums zu schützen. Er übernimmt weitgehend die Bestimmungen aus dem Lebensmittelrecht und verankert gewisse Neuerungen und Änderungen. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die Möglichkeit zum Vertrieb alternativer Produkte wie nikotinhaltige elektronische Zigaretten, Tabakprodukte zum Erhitzen und Tabakprodukte zum Kauen (Snus). Ebenso sieht der Vorentwurf eine Anpassung der Werbebeschränkungen an die aktuellen Werbeträger, insbesondere Gratiszeitungen und Internet, sowie ein Verbot der Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige vor.

Der Regierungsrat begrüsst die neue Gesetzgebung. Er schreibt, dass Snus, Kautabak, THC-armer Hanf zum Rauchen, Kräuter zum Rauchen, Liquides für E-Zigaretten etc. neue Produkte sind, die von den bisherigen Regelungen nur bedingt sinnvoll erfasst wurden. Die wesentlichen Punkte der Tabakverordnung in das neue Gesetz zu überführen, sei sinnvoll und verhelfe zu mehr Übersichtlichkeit und einer Vereinfachung der Handhabung. Ausserdem sei eine spezifische Gesetzgebung für Tabakprodukte und E-Zigaretten auch aus gesundheitlicher Sicht  zu begrüssen.

Der Regierungsrat bedauert jedoch, dass der Gesetzesentwurf nur nikotinhaltige E-Zigaretten aufnehme, nicht aber nikotinfreie. Mit dem neuen Gesetz könne eine eigenständige Gesetzgebung geschaffen werden, die auch den Besonderheiten und dem Regelungsbedarf der nikotinfreien E-Zigaretten besser gerecht werden könne als die vom Bund bisher im Lebensmittelrecht enthaltene Regelung. Um dem Zweck des neuen Gesetzes gerecht zu werden, fordert er deshalb, E-Zigaretten unabhängig vom Nikotingehalt in das Gesetz aufzunehmen.

 Unterstützt wird vom Regierungsrat hingegen der Grundsatz, wonach die Abgabe von Tabakprodukten und von nikotinhaltigen oder nikotinfreien E-Zigaretten an Minderjährige verboten ist. Auch dass der Kinder- und Jugendschutz durch die Festsetzung des Mindestalters für den Kauf von Tabakprodukten bei 18 Jahren liegen soll, begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich.

Vernehmlassungsantwort Tabakprodukte.pdf [pdf, 146.22 KB]

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