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Zwei Gesetze für den Bevölkerungs- und Zivilschutz gefordert

Der Bund beabsichtigt, das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz zu revidieren und hat deshalb eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf nicht einverstanden und spricht sich dafür aus, dass zwei separate Gesetze geschaffen werden.

Die vorgesehene Revision betrifft im Bevölkerungsschutz insbesondere die Führung und Koordination auf Stufe Bund und Kantone, die Alarmierungs- und Kommunikationssysteme, die Ausbildung und Finanzierung. Im Zivilschutz sind hauptsächlich Änderungen in den Bereichen Dienstleistungs- und Ausbildungssystem sowie Material vorgesehen.

Der Regierungsrat lehnt die Revision ab, weil er der Ansicht ist, dass in diesen Bereichen zwei separate Gesetze notwendig sind. Er begründet seine Haltung damit, dass das Gesetz über den Bevölkerungsschutz einen übergeordneten sicherheitspolitischen Auftrag enthalte, wogegen die Regelungen im Zivilschutz vornehmlich organisatorischer Natur seien. Zudem bezeichne der Bevölkerungsschutz ein übergeordnetes Verbundsystem aus den Führungsorganen auf Stufe Bund, Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie aus den fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz. Da sich die wesentlichen Grundlagen für die übrigen Partnerorganisationen ebenfalls in eigenen kantonalen Gesetzen fänden, sei auch der Zivilschutz in einem eigenen Gesetz zu behandeln. Weiter schreibt der Regierungsrat: «Eine Trennung der beiden Bereiche in zwei separate Gesetze würde grössere Klarheit schaffen, die Akzeptanz innerhalb der betroffenen Partnerorganisationen fördern und das Verbundsystem Bevölkerungsschutz wie auch den Zivilschutz stärken.»

Im Weiteren macht der Regierungsrat Anmerkungen unter anderem zur Aufgabenteilung von Bund und Kantonen, zum Dienstpflichtsystem Zivilschutz und zu den Schutzanlagen. Zu Letzteren heisst es im erläuternden Bericht des Bundes, dass künftig eine kleinere Anzahl von Schutzanlagen notwendig sei. Dieser These kann sich der Regierungsrat nicht anschliessen. Seiner Ansicht nach hat sich die sicherheitspolitische Lage in den vergangenen Jahren so entwickelt, dass auch künftig mit Notlagen zu rechnen ist, die einen grösseren Anfall schutzsuchender Personen zur Folge haben können.

Vernehmlassungsantwort Zivilschutzgesetz [pdf, 131.66 KB]