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Lücken im polizeilichen Bereich der Terrorismusbekämpfung schliessen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment. Allerdings macht er unter anderem darauf aufmerksam, dass die Kompetenzen der Kantone in diesem Bereich nicht durch die Bundeshoheit eingeschränkt werden dürfen.

Mit der Vorlage will der Bund noch bestehende Lücken bei der Terrorismusbekämpfung schliessen. Im Zentrum stehen Massnahmen gegen terroristische Gefährder wie zum Beispiel eine Meldepflicht, ein Ausreiseverbot, ein Kontaktverbot sowie die Möglichkeit einer Ein- oder Ausgrenzung. Für ausländische Gefährder soll überdies künftig ein spezifischer Haftgrund zwecks Ausschaffung zur Verfügung stehen. Ebenso soll die verdeckte Registrierung in den polizeilichen Informationssystemen ermöglicht und Fedpol erlaubt werden, im Internet und in sozialen Medien verdeckte Fahnder künftig auch präventiv einsetzen zu können.

Der Regierungsrat ist im Grundsatz mit den vorgesehenen Neuerungen einverstanden. Allerdings ortet er ein Problem bei den Kompetenzen des Kantons und des Bundes. Es ist nämlich beabsichtigt, dass die bisherigen strafprozessualen Massnahmen sowie die Intervention zur Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus durch Massnahmen auf Bundesebene ergänzt werden. Diese dürfen allerdings nach Ansicht des Regierungsrates die Kompetenzen der Kantone nicht einschränken. Sie seien vielmehr zu erweitern und wo sie fehlen zu ergänzen, da in erster Linie die Kantone die Verantwortung für die innere Sicherheit auf dem Kantonsgebiet tragen würden.

Im Weiteren moniert der Regierungsrat, dass die finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage auf die Kantone zu wenig erörtert worden seien. Die vorgesehenen Massnahmen dürften nämlich teilweise sehr kostenaufwendig und personalintensiv sein, da vermehrt mit Gefährdern gerechnet werden müsse. Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass gemäss den geplanten Änderungen die eidgenössische Zollverwaltung zu einer Quasi-Kriminalpolizei ausgestaltet werden soll. Es geht seiner meiner Meinung nach jedoch nicht an, dass die Zollverwaltung auf dem Weg einzelner Gesetzesrevisionen etappenweise mit Funktionen ausgestaltet wird, die ihr eigentlich nicht zukommen.

Vernehmlassungsantwort Massnahmen gegen Terrorismus [pdf, 137.01 KB]